Für Steuerkanzleien · Start: Frühjahr 2027

Kassenmeldungen nach §146a AO – im Stapel statt im ELSTER-Formular.

Kassenmelder sammelt die Kassendaten direkt bei Ihren Mandanten ein, führt die Geräte-Datenbank je Betriebsstätte und übermittelt Meldungen gebündelt an die Finanzverwaltung. Aus Stunden pro Mandant werden Minuten pro Kanzlei.

Auf die Warteliste
Unverbindlich. Die ersten 25 Kanzleien erhalten dauerhaft 50 % Gründungsrabatt – und sofort unseren Praxis-Leitfaden als PDF.

Sie kennen das Problem.

Seit 2025 ist jede elektronische Kasse meldepflichtig – seit 2026 auch Taxameter und Wegstreckenzähler. Und ELSTER macht es Kanzleien nicht leicht:

So arbeitet Kassenmelder

Drei Schritte – der Aufwand liegt beim System, nicht bei Ihren Mitarbeitern.

SCHRITT 1

Mandant fotografiert, KI erfasst

Sie senden dem Mandanten einen Link. Er fotografiert Kassenbon oder TSE-Rechnung – Kassenmelder extrahiert Seriennummern, TSE-Daten und BSI-Zertifizierungs-ID automatisch und fragt nur nach, was fehlt.

SCHRITT 2

Geräte-Datenbank je Betriebsstätte

Alle Kassen, TSEs und Betriebsstätten Ihrer Mandanten in einer gepflegten Übersicht. Kassentausch? Ein Klick erzeugt die vollständige Neumeldung nach der Bruttomethode.

SCHRITT 3

Gebündelt an ELSTER

Übermittlung über die offizielle ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung – hunderte Meldungen im Stapel, mit Übermittlungsprotokoll und Fristen-Monitor für jede Änderung.

Geplante Preise

Pro Kanzlei, nicht pro Meldung. Zum Vergleich: Die StBVV sieht für Sie 10–30 € Honorar je Meldung vor – Kassenmelder macht daraus Marge.

STARTER
49 €/Monat
Gründungskanzleien: 24,50 €
  • bis 25 Mandanten mit Kassen
  • Mandanten-Erfassungslinks
  • Fristen-Monitor
KANZLEI
99 €/Monat
Gründungskanzleien: 49,50 €
  • bis 100 Mandanten
  • Stapel-Übermittlung
  • Übermittlungsarchiv (5 Jahre)
UNLIMITED
199 €/Monat
Gründungskanzleien: 99,50 €
  • unbegrenzte Mandanten
  • Mehrere Kanzlei-Standorte
  • Prioritäts-Support

Gründungskanzlei-Programm – begrenzt auf 25 Kanzleien

Die ersten 25 Kanzleien der Warteliste erhalten dauerhaft 50 % Rabatt auf den gewählten Tarif (solange das Abo besteht), testen 3 Monate kostenlos und bestimmen als Design-Partner mit, welche Funktionen zuerst gebaut werden. Die Reihenfolge ergibt sich aus dem Eintragsdatum der Warteliste.

Warteliste für den Frühzugang

Kassenmelder ist in Entwicklung. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein – Sie sichern sich damit Ihren Platz im Gründungskanzlei-Programm (die ersten 25 erhalten dauerhaft 50 %).

Sofort nach Eintrag: unser Praxis-Leitfaden Kassenmeldung §146a AO als PDF – mit Felder-Checkliste, den häufigsten Fehlern und einer fertigen Mandanten-Abfragevorlage für Ihre Kanzlei.

Nur für Informationen zu Kassenmelder. Bestätigung per E-Mail (Double-Opt-in), Abmeldung jederzeit. Keine Weitergabe an Dritte. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Was genau beinhaltet das Gründungskanzlei-Programm?

Die ersten 25 Kanzleien, die sich eintragen und ihre E-Mail bestätigen, erhalten beim Start: 3 Monate kostenlosen Testzeitraum, danach dauerhaft 50 % Rabatt auf den Listenpreis des gewählten Tarifs – solange das Abo ununterbrochen besteht. Dazu direkten Draht zum Produktteam und Mitsprache bei der Funktions-Roadmap. Der Eintrag ist unverbindlich; es entsteht keine Kaufverpflichtung.

Ist die Übermittlung durch ein externes Tool überhaupt zulässig?

Ja. §87d AO regelt die Datenübermittlung an Finanzbehörden im Auftrag ausdrücklich; die Finanzverwaltung nennt selbst Kassenhersteller und -händler als zulässige beauftragte Dritte. Kassenmelder ist dabei Ihr Kanzlei-Werkzeug – die fachliche Verantwortung bleibt, wie bei jeder Software, bei Kanzlei und Mandant. Identifizierungs- und Protokollpflichten nach §87d AO sind eingebaut.

Welche Systeme deckt Kassenmelder ab?

Alle nach §146a Abs. 4 AO meldepflichtigen elektronischen Aufzeichnungssysteme – herstellerunabhängig: Registrier- und PC-Kassen, Kassen-Apps, Warenwirtschaft mit Kassenmodul sowie EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (meldepflichtig seit 1.1.2026).

Wir arbeiten mit DATEV. Warum Kassenmelder?

DATEV Kassenmeldung rechnet 10 € je übermittelter Meldung ab und setzt je Mandant ein MeinFiskal-Konto voraus. Kassenmelder kostet eine Kanzlei-Flatrate, arbeitet herstellerunabhängig – und nimmt Ihnen vor allem die Datensammlung beim Mandanten ab, den eigentlichen Zeitfresser.

Wann geht es los?

Geplanter Beta-Start für Wartelisten-Kanzleien: Frühjahr 2027. Die Reihenfolge der Zugänge folgt der Warteliste.